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   BVerwG, 06.02.1987 - 9 B 14.87   

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BVerwG, 06.02.1987 - 9 B 14.87 (https://dejure.org/1987,11884)
BVerwG, Entscheidung vom 06.02.1987 - 9 B 14.87 (https://dejure.org/1987,11884)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Februar 1987 - 9 B 14.87 (https://dejure.org/1987,11884)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Begründete Furcht vor politischer Verfolgung von Asylbewerbern aus Bangladesch wegen ihrer Exilaktivitäten - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache wegen ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1987 - 9 B 14.87
    Dabei ist davon auszugehen, daß eine Sachverhaltsermittlung, die aufgrund einer prognostischen Einschätzung zukünftiger tatsächlicher Entwicklungen getroffen werden muß, hinsichtlich ihrer Prognose voraussetzt, aber auch ausreichend sein läßt, daß sie in einer der jeweiligen Materie angemessenen und methodisch einwandfreien Weise erarbeitet worden ist (vgl. Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - BVerwGE 56, 110 ;Urteil vom 31. Juli 1984 - BVerwG 9 C 46.84 - Buchholz 402.25 § 32 AsylVfG Nr. 4 S. 11, insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 70, 24 ff. [BVerwG 31.07.1984 - 9 C 46/84]).

    Während die Zulassung der Berufung nach § 32 Abs. 2 Nr. 1 Asylverfahrensgesetz auch solche Fälle einschließt, in denen sich die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache allein aus den verallgemeinerungsfähigen Auswirkungen ergibt, die die in der Berufungsentscheidung zu erwartende Klärung von Tatsachenfragen haben wird (vgl. Urteil vom 31. Juli 1984 - BVerwG 9 C 46.84 - a.a.O.,) gilt für die Zulassung der Revision auch bei Asylstreitigkeiten die Vorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, wonach eine Zulassung nur dann in Betracht kommt, wenn die Rechtssache dem Revisionsgericht Gelegenheit bietet, im Interesse der Fortbildung des Rechts oder seiner einheitlichen Auslegung und Anwendung eine Rechtsfrage zum revisiblen Recht zu klären.

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1987 - 9 B 14.87
    Dabei ist davon auszugehen, daß eine Sachverhaltsermittlung, die aufgrund einer prognostischen Einschätzung zukünftiger tatsächlicher Entwicklungen getroffen werden muß, hinsichtlich ihrer Prognose voraussetzt, aber auch ausreichend sein läßt, daß sie in einer der jeweiligen Materie angemessenen und methodisch einwandfreien Weise erarbeitet worden ist (vgl. Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - BVerwGE 56, 110 ;Urteil vom 31. Juli 1984 - BVerwG 9 C 46.84 - Buchholz 402.25 § 32 AsylVfG Nr. 4 S. 11, insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 70, 24 ff. [BVerwG 31.07.1984 - 9 C 46/84]).
  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83

    Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Mitwirkungspflicht - Asylbewerber -

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1987 - 9 B 14.87
    Denn aus der Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz folgt notwendig, daß aus revisionsrechtlicher Sicht Beurteilungen, die die Verfolgungsgefahr für eine Gruppe unterschiedlich einschätzen, alle gleichermaßen beanstandungsfrei sein können (vgl. Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 147).
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